Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 11 S 3104/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2378
VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 11 S 3104/91 (https://dejure.org/1992,2378)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.1992 - 11 S 3104/91 (https://dejure.org/1992,2378)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - 11 S 3104/91 (https://dejure.org/1992,2378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Familienzusammenführung und Dauererwerbstätigkeit für türkischen Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1992, 434
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.06.1987 - 2 BvR 911/85

    Verfassungsrechtliche Kontrolle einer Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 11 S 3104/91
    Der Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16.6.1987 (NVwZ 1987, 1068) rechtfertigt oder gebietet keine andere Betrachtungsweise: Er hält das ausländerrechtliche Erfordernis eines Einreisevisums bei einem Asylbewerber für verfassungsrechtlich unbedenklich, betrifft aber den entscheidend anderen Sachverhalt eines Asylbewerbers, der nach der Ablehnung seines Asylantrags aus dem Bundesgebiet ausreiste und nach seiner ohne Visum erfolgten (Wieder-)Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragte.
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 11 S 3104/91
    Dabei kann offenbleiben, ob Beschäftigungen türkischer Arbeitnehmer während bestimmter Zeiträume neben den ausdrücklich vorgesehenen beschäftigungsrechtlichen Rechtsfolgen auch ausländerrechtliche Konsequenzen auslösen (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20.9.1990 - C-192/89, NVwZ 91, 255 = InfAuslR 1991, 2, sowie - eingeschränkt VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 25.2.1991 - 1 S 515/91 - und Urt. vom 6.5.1991, InfAuslR 1991, 221, jeweils mit Hinweisen auf den Meinungsstand).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 11 S 3104/91
    Diese rechtliche Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausländergesetz 1965 (vgl. BVerwG, Urteil v. 15.5.1984, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103 = NVwZ 1984, 591).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90

    Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 11 S 3104/91
    Dabei kann offenbleiben, ob Beschäftigungen türkischer Arbeitnehmer während bestimmter Zeiträume neben den ausdrücklich vorgesehenen beschäftigungsrechtlichen Rechtsfolgen auch ausländerrechtliche Konsequenzen auslösen (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20.9.1990 - C-192/89, NVwZ 91, 255 = InfAuslR 1991, 2, sowie - eingeschränkt VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 25.2.1991 - 1 S 515/91 - und Urt. vom 6.5.1991, InfAuslR 1991, 221, jeweils mit Hinweisen auf den Meinungsstand).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91

    Aufenthaltsverlängerung für einen türkischen Arbeitnehmer, dessen Aufenthalt zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 11 S 3104/91
    Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 AuslG ist entgegen ihrem Wortlaut nach allgemeiner Meinung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 13.1.1992 - 1 S 2660/91 - OVG Münster, ZAR 91, 189; Hess. VGH, Beschluß v. 12.8.1991, ZAR 91, 189) keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 2814/92

    Keine Visumspflicht für Asylbewerber bei der Einreise in die Bundesrepublik

    Daraus folgt, daß Asylsuchende grundsätzlich ohne Visum legal in die Bundesrepublik Deutschland einreisen können (siehe dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.2.1992 -- 11 S 3104/91 -- in Jakober/Lehle/Schwab, aaO., D 1.1 § 8 Abs. 1 AuslG Nr. 1 = VBlBW 1992, 434; Hamb. OVG, Beschluß vom 23.8.1991, InfAuslR 1992, 96; OVG NW, Beschlüsse vom 15.10.1991, InfAuslR 1992, 93 = NVwZ 1992, 704, und vom 16.10.1991, InfAuslR 1992, 94 = NVwZ 1992, 599; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 29.6.1992, InfAuslR 1992, 365; auch Jakober/Lehle/Schwab, aaO., Komm. zu § 1 AuslG RdNr. 44; Kanein/Renner, Ausländerrecht, Komm., 5. Aufl., § 19 AsylVfG, RdNr. 3).

    Entgegen der Ansicht des Beklagten ist auch im Zusammenhang mit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem -- für den Kläger erfolglosen -- Abschluß des Asylverfahrens keine andere rechtliche Beurteilung geboten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.2.1992 aaO.; a.A. Kanein/Renner, aaO., § 8 AuslG RdNr. 6; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 8 AuslG RdNr. 15; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 45, 46; auch Nr. 8.1.1.2 der -- vom Bundesminister des Innern stammenden -- "Anwendungshinweise zum Ausländergesetz").

    Diese Beurteilung berücksichtigt den -- aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden -- Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung, der Differenzierungen und Einschränkungen bei der rechtlichen Bewertung eines und desselben Lebensvorgangs regelmäßig ausschließt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.2.1992, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1993 - 11 S 1149/93

    Beantragen einer lediglich befristeten Anordnung der aufschiebenden Wirkung; zum

    Diese Vorschrift ist entgegen ihrem Wortlaut keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Beschl. d. Senats vom 12.2.1992 -11 S 3104/91- VBlBW 1992, 434 m.w.N.).

    Zwar deuten die Vorschriften der §§ 15 Abs. 1 und 28 Abs. 1 AuslG in die Richtung, daß die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des Ausländerrechts im Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 AuslG Raum für Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörde lassen (Beschl. d. Senats vom 12.2.1992, aaO.).

    Im Bereich des Aufenthaltszwecks Dauererwerbstätigkeit stellen die Vorschriften des Ausländerrechts (vgl. § 10 AuslG und die auf dieser Vorschrift beruhende Arbeitsaufenthalteverordnung vom 18.12.1990, BGBl. I S. 2994) aber eine abschließende Regelung dar, die die Annahme einer Ermächtigung zu Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörde über den gesetzlichen Rahmen hinaus verbietet und demgemäß auf der Grundlage gesetzlich zum Ausdruck gebrachter Zielsetzungen des Ausländerrechts auch den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 AuslG beschränkt (Beschl. d. Senats vom 12.2.1992, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 13 S 601/94

    Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers nach EWGAssRBes

    Im Bereich des Aufenthaltszwecks "Dauererwerbstätigkeit" stellt § 10 AuslG und die auf dieser Bestimmung beruhende Arbeitsaufenthalteverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 2994) - AAV - eine abschließende Regelung dar, die die Annahme einer Ermächtigung zu Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörden über den gesetzlichen Rahmen hinaus verbietet und demgemäß auf der Grundlage gesetzlich zum Ausdruck gebrachter Zielsetzungen des Ausländerrechts auch den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 AuslG beschränkt (VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 12.2.1992 - 11 S 3104/91 - OVG Nordrh.-Westf. Beschl. v. 24.11.1992 EZAR 025 Nr. 4).

    Allein die durch den rechtzeitig vor Ablauf der bisherigen Aufenthaltserlaubnis gestellten Verlängerungsantrag ausgelöste Fiktion eines bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag erlaubten Aufenthalts (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG) führt nicht dazu, daß die während dieser Zeit ausgeübte Beschäftigung ordnungsgemäß war (EuGH Urt. v. 20.9.1990 aaO. und v. 16.12.1992 aaO.; VGH Bad-Württ. Beschl. v. 12.2.1992 VBlBW 1992, 434; HessVGH Beschl. v. 23.9.1993 InfAuslR 1994, 91).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1995 - 11 S 2257/94

    Grundsätzlich stellt die Einreise zum Zwecke der Asylbeantragung ohne Visum

    Die Tatsache, daß ein Ausländer ohne Sichtvermerk als Asylfolgeantragsteller in das Bundesgebiet eingereist ist, begründet an sich in einem späteren Aufenthaltsgenehmigungsverfahren noch nicht den Versagungsgrund der Einreise ohne erforderliches Visum im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (AuslG 1990) (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 12.2.1992 - 11 S 3104/91 -).

    Zwar begründet die Tatsache, daß ein Ausländer ohne Sichtvermerk als Asylbewerber in das Bundesgebiet eingereist ist, in einem späteren Aufenthaltsgenehmigungsverfahren an sich nicht den Versagungsgrund der Einreise ohne erforderliches Visum im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 12.2.1992 - 11 S 3104/91 - m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 13 S 1718/93

    Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 - zu

    Im Bereich des Aufenthaltszwecks "unselbständige Erwerbstätigkeit" stellen § 10 AuslG und die auf dieser Bestimmung beruhende Arbeitsaufenthaltsverordnung indessen eine abschließende Regelung dar, die die Annahme einer Ermächtigung zu Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörden über den gesetzlichen Rahmen hinaus verbietet und demgemäß auf der Grundlage gesetzlich zum Ausdruck gebrachter Zielsetzungen des Ausländerrechts auch den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 AuslG beschränkt (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 12.2.1992 VBlBW 1992 434; OVG Nordrh.-Westf. Beschl. v. 24.11.1992 EZAR 025 Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1993 - 11 S 881/93

    Nachzug sonstiger Familienangehöriger iSd AuslG 1990 - keine besondere Härte bei

    Insoweit kommt eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung als Aufenthaltserlaubnis auch nicht im Ermessenswege nach den §§ 13 Abs. 1, 7 Abs. 1 AuslG in Betracht, da es sich bei den Bestimmungen der §§ 10, 16 und 19 AuslG sowie der §§ 1ff. AAV um abschließende Regelungen der Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu den darin genannten Aufenthaltszwecken bzw. Aufenthaltsgründen handelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.6.1993 -11 S 1090/93- InfAuslR 1993, 335, Beschl. v. 12.2.1992 -11 S 3104/91- und Beschl. v. 18.2.1992 -1 S 2653/91- VBlBW 1993, 211; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.11.1992, EZAR 025 Nr. 4 und v. 28.5.1991, DVBl. 1991, 1098; Fraenkel, aaO. S. 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 13 S 2416/94

    Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers nach EWGAssRBes

    Im Bereich des Aufenthaltszwecks "Dauererwerbstätigkeit" stellt § 10 AuslG und die auf dieser Bestimmung beruhende Arbeitsaufenthalteverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 2994) -AAV - eine abschließende Regelung dar, die die Annahme einer Ermächtigung zu Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörden über den gesetzlichen Rahmen hinaus verbietet und demgemäß auf der Grundlage gesetzlich zum Ausdruck gebrachter Zielsetzungen des Ausländerrechts auch den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 AuslG beschränkt (VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 12.2.1992 - 11 S 3104/91 - OVG Nordrh.-Westf. Beschl. v. 24.11.1992 EZAR 025 Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - 1 S 948/93

    Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige nach dem

    Die durch ihren Verlängerungsantrag vom 27.12.1990 darüber hinaus ausgelöste Fiktion ihres erlaubten Aufenthaltes gemäß § 69 Abs. 2 AuslG führt, wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 16.12.1992 (a.a.O.) auch festgestellt hat, nicht dazu, daß die Zeit als Zeit einer ordnungsgemäßen Beschäftigung zu werten ist, da es hierzu nicht lediglich eines vorläufigen, sondern vielmehr eines endgültig gesicherten Aufenthaltsrechts bedarf (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.1992 - 11 S 3104/91 -, VBlBW 1992, 434).
  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94

    Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

    Am Vorliegen einer "unerlaubten Einreise" ändert nichts, daß der Antragsteller nach seiner Einreise dann einen Asylantrag gestellt hat (vgl. Hess. VGH, 27.05.1993 - 12 TH 1109/93 -, InfAuslR 1993, 369; a. M.: OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.1992 - 11 B 10392/92 -, InfAuslR 1992, 365; OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1991 - 18 B 2828/91 -, EZAR 011 Nr. 2 = InfAuslR 1992, 94 = NVwZ 1992, 599; VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 11 S 3104/91 -, VGH Baden-Württemberg VBlBW 1992, 434).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 11 S 1090/93

    Zum Anwendungsbereich des AuslG 1990 § 7 Abs 1 bei fehlenden besonderen,

    So stellen etwa im Bereich des Aufenthaltszwecks einer unselbständigen Dauererwerbstätigkeit die Vorschriften des Ausländerrechts (vgl. § 10 Abs. 1 und 2 AuslG und die auf dieser Vorschrift beruhende Arbeitsaufenthalteverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 2994) -AAV-) eine abschließende Regelung dar, die die Annahme einer Ermächtigung zu Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörden über den gesetzlichen Rahmen hinaus verbietet und demgemäß auf der Grundlage gesetzlich zum Ausdruck gebrachter Zielsetzungen des Ausländerrechts auch den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 AuslG beschränkt (VGH Bad., Beschl. v. 12.02.1992 -11 91- VBlBW 1992, 434; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.11.1992 -18 B 3658/92- EZAR 025 Nr. 4).
  • VG Karlsruhe, 08.10.1998 - 9 K 754/98

    Ablehnung des Antrages auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Androhung der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1994 - 11 S 192/94

    Aufenthaltserlaubnis für selbständige Erwerbstätigkeit; zum Anwendungsbereich des

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 11 S 2024/92

    Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

  • VG Stuttgart, 10.01.1996 - A 18 K 16947/95

    Antrag auf Aussetzung der Abschiebung; Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1993 - 11 S 1487/93

    Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Einschränkung bei

  • VG Karlsruhe, 25.02.1994 - 4 K 3396/93

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis; Androhung der Abschiebung in die Türkei;

  • VG Freiburg, 21.09.1992 - A 2 K 11669/92

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis eines Ausländers; Voraussetzungen

  • VG Freiburg, 12.01.1995 - 9 K 2131/94

    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung eines

  • VG Stuttgart, 14.03.1995 - 7 K 3146/93

    Anspruch eines Ausländers auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Form einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht